Celler Gerichtsbarkeiten im Nationalsozialismus und nach 1945

Celler Gerichtsbarkeiten im Nationalsozialismus und nach 1945, Landeserbhofrecht - Sozialgerichtsbarkeit. von Peter Lindemann, Käthe Poppinga , 212 Seiten, 2 S/W-Abbildungen, Broschur, 14,8x21cm, ISBN: 978-3-86935-038-7


Merkmale
ISBN
978-3-86935-038-7
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Celler Gerichtsbarkeiten im Nationalsozialismus und nach 1945
Celler Gerichtsbarkeiten im Nationalsozialismus und nach 1945
Landeserbhofrecht - Sozialgerichtsbarkeit

von Peter Lindemann, Käthe Poppinga

Reihe: Geist und Wissen (Band 9)

212 Seiten, 2 S/W-Abbildungen,
Broschur, 14,8x21cm,
ISBN: 978-3-86935-038-7

Kurztext
Celle hatte im Dritten Reich eine herausragende Rolle bei der Durchsetzung der Blut- und Bodenideologie. Das Gericht zweiter Instanz, das preußische Landeserbhofgericht, bekam seinen Sitz in Celle. Die Bedeutung und Leistungen dieses Gerichts werden im ersten Teil des Buches umfassend dargestellt.
Nach dem Krieg ist die Sozialgerichtsbarkeit aufgebaut worden, eine neue Gerichtsbarkeit, heute zuständig für alle sozialrechtlichen Tatbestände. Das zweitinstanzliche Gericht in Niedersachsen, das Landessozialgericht, erhielt seinen Sitz im alten Verwaltungsgebäude der Mitteldeutschen Spinnhütte in Celle . Den Aufbau und die Erstausstattung mit Richtern haben Peter Lindemann und Käthe Poppinga untersucht. Sie sind dabei auf die Probleme des späten Beginns und auf nicht überraschende Parallelen zu den etablierten Gerichtsbarkeiten gestoßen.

Vita
Peter Lindemann, 1933 in Stettin geboren, war in der Zivilgerichtsbarkeit, im Justizministerium und der Staatskanzlei Niedersachsens tätig, bevor er 1979 in die Sozialgerichtsbarkeit wechselte. Von 1989 – 98 war er Präsident des Landessozialgerichts Niedersachsen in Celle. Nach seiner Pensionierung veröffentlichte er rechtshistorische Arbeiten wie z. B. „Pommersche Gerichtsbarkeit – Oberlandesgerichtsbezirk Stettin“. Das Landeserbhofgericht in Celle hat er im Zusammenhang mit der Reichserbhofgesetzung untersucht. Neben dieser Gerichtsbarkeit im Nationalsozialismus steht nach dem zweiten Weltkrieg die Sozialgerichtsbarkeit, deren Entstehung Peter Lindemann hier ebenfalls erörtert.

Käthe Poppinga, geboren im Mai 1954 in Norden/Ostfriesland, studierte nach dem Abitur 1973 in Münster/Westfalen. Es folgte das erste und zweite Staatsexamen 1979 und 1982, woraufhin sich eine Tätigkeit bei der Regierung in Lüneburg anschloss. Es folgte der Eintritt in die niedersächsische Sozialgerichtsbarkeit im Oktober 1986. Ab demselben Jahr folgten Anstellungen bei den Sozialgerichten Stade und Lüneburg. Seit Februar 2011 ist sie stellvertretende Direktorin des SG Lüneburg.

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